ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der Clementine Media GmbH, Haller Straße 1, 74564 Crailsheim
für den Geschäftsverkehr mit Unternehmen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
I. GELTUNGSBEREICH, ALLGEMEINES
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Clementine Media GmbH, Haller Straße 1, 74564 Crailsheim, Deutschland (nachfolgend: „Clementine Media" bzw. „wir"), gelten für sämtliche Geschäfte gegenüber dem Auftraggeber durch Clementine Media, sofern der Auftraggeber seine für den Vertrag maßgebliche Niederlassung in Deutschland hat.
2. Der Anwendungsbereich dieser AGB ist beschränkt auf Verträge mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Diese AGB finden keine Anwendung im Verkehr mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. Unternehmer/in ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
3. Diese AGB gelten ausschließlich. Der Einbeziehung von entgegenstehenden, ergänzenden oder von unseren AGB abweichenden Bedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen. Diese finden auch dann keine Anwendung, wenn wir in Kenntnis abweichender Bestimmungen des Auftraggebers und/oder ohne ausdrücklichen Widerspruch gegen abweichende Bedingungen des Auftraggebers die Leistung an den Auftraggeber ausführen.
4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
5. Diese AGB gelten auch für künftige Geschäfte zwischen Clementine Media und dem Auftraggeber, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.
6. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Auftraggeber uns gegenüber ggf. abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, etc.), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
7. Die Clementine Media GmbH ist berechtigt, diese AGB mit einer Frist von sechs Wochen im Voraus zu ändern. Die jeweilige Vertragsänderung wird die Clementine Media GmbH dem Vertragspartner per E-Mail oder schriftlich bekannt geben. Gleichzeitig wird der Vertragspartner ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die jeweilige Änderung Gegenstand des zwischen den Vertragsparteien bestehenden Vertrages wird, wenn der Vertragspartner dieser Änderung nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab Bekanntgabe der Änderung per E-Mail oder schriftlich widerspricht. Widerspricht der Kunde, hat die Clementine Media GmbH das Recht, den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen per E-Mail oder schriftlich zu kündigen. Wenn die Clementine Media GmbH dieses Recht nicht ausübt, bleiben die ursprünglichen AGB bestehen.
8. Rechte, die Clementine Media nach den gesetzlichen Vorschriften oder nach sonstigen Vereinbarungen über diese AGB hinaus zustehen, bleiben unberührt.
II. RECHTE AN UNSEREN UNTERLAGEN, ZUSAGEN DES AUFTRAGGEBERS
1. Angebote, Kostenvoranschläge und sonstige im Rahmen der Vertragsanbahnung übermittelte Unterlagen bleiben unser Eigentum und dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung Dritten zur Verfügung gestellt werden.
2. Alle Rechte, insbesondere Patent-, Urheber- und Erfinderrechte, an von uns gefertigten Unterlagen, Mustern, Vorrichtungen, Layouts, Grafiken, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen, Entwürfen und Plänen stehen ausschließlich uns zu, sofern in diesen AGB nichts anderes geregelt ist. Sie dürfen Dritten nur zugänglich gemacht werden, sofern wir ausdrücklich unsere schriftliche Zustimmung hierzu erteilt haben.
3. Clementine Media räumt dem Auftraggeber ein ausschließliches und nicht übertragbares Recht ein, die von Clementine Media für den Auftraggeber erstellten Bild- und Videomaterialien zu nutzen.
4. Der Auftraggeber versichert, dass uns von ihm zur Verfügung gestellte Unterlagen, Logos, Marken, Grafiken, Kennzeichen etc. nicht gegen Rechte Dritter verstoßen.
5. Clementine Media behält sich vor, im Kundenauftrag erstelltes Material, insbesondere Fotografien, Filmaufnahmen und Grafiken für eigene Marketingzwecke zu nutzen. Der Auftraggeber genehmigt darüber hinaus Clementine Media die Erwähnung seines Namens und Nutzung seines Logos in Marketingkampagnen, auch wenn keine aktive Zusammenarbeit mehr besteht.
III. VERTRAGSSCHLUSS
1. Wir erstellen auf der Grundlage der Anfrage des Auftraggebers ein bindendes Angebot.
2. Der Vertrag kommt durch die Annahme des von uns abgegebenen Angebots durch den Auftraggeber und unsere darauffolgende Auftragsbestätigung zustande. Die Annahme erfolgt insbesondere durch: Zusendung des unterschriebenen Angebots, Klicken auf „Annehmen" in unserem Online-Kundencenter, Angebotsbestätigung per E-Mail, (fern-)mündliche Bestätigung oder konkludentes Handeln.
IV. VERTRAGSINHALT, ANPASSUNG DER VERTRAGLICH GESCHULDETEN LEISTUNG, RECHTSMÄNGEL
1. Die vertraglich geschuldete Leistung bestimmt sich nach der getroffenen Vereinbarung, insbesondere unserer Auftragsbestätigung.
2. Die Vereinbarung einer Garantie oder die Übernahme eines Beschaffungsrisikos bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Wenn ein Erfolgsversprechen schriftlich vereinbart wurde, gilt zusätzlich zu den in der Vereinbarung geregelten Konditionen, folgendes, wobei die besonderen Bestimmungen dieses Abschnitts im Falle widersprechender Regelungen Vorrang genießen:
a) Das Versprechen stellt sich grundlegend wie folgt dar: Clementine Media verspricht eine, im Angebot und der Auftragsbestätigung präzisierte, Anzahl an Einstellungen oder Bewerbungen, die im Zeitraum der initialen Vertragslaufzeit durchgeführt werden.
b) Die versprochenen Bewerbungen oder Einstellungen werden wie folgt definiert:
– Bewerbung: Eine qualifizierte Bewerbung ist eine durch das Neuro-Recruiting-System eingegangene Bewerbung oder eine vom Auftraggeber selbstständig hinterlegte Bewerbung in der Clementine Media Cloud.
– Einstellung: Eine Einstellung zählt dann als Einstellung, wenn ein von Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterschriebener Arbeitsvertrag vorliegt. Unabhängig von der Berufsbezeichnung und Niederlassung des Auftraggebers. Dies gilt auch, wenn der Kandidat in der Vergangenheit schon bei dem Auftraggeber gearbeitet oder sich schon einmal bei ihm beworben hat.
c) Ein Versprechen behält seine Wirksamkeit lediglich für die Erstlaufzeit der Kampagne, die im Vertrag präzisiert ist.
d) Der Auftraggeber wird zur Meldung von Bewerbern, die nicht über die primären Kanäle des Auftragnehmers erfasst werden, die aber durch die vom Auftragnehmer kreierten Maßnahmen auf das Angebot des Auftraggebers aufmerksam geworden sind, verpflichtet. Eine Meldung kann durch manuelles Eintragen in der Clementine Media Cloud oder Mitteilung (bspw. per Mail oder telefonisch) geschehen.
e) Um seine aus dem Versprechen hervorgehende Rechte ausüben zu können, muss der Auftraggeber folgende Pflichten erfüllen. Sollte Clementine Media feststellen, dass der Auftraggeber seine Pflichten nicht im Gesamten erfüllt hat, werden seine aus dem Versprechen hervorgehende Privilegien restlos verwirkt:
– Seinen Wunsch, seine aus dem Versprechen hervorgehende Privilegien auszuüben, spätestens zwei Wochen nach Vertragsende der Initiallaufzeit, schriftlich an den Auftragnehmer äußern. Hierzu ist eine E-Mail ausreichend.
– Das im geschlossenen Vertrag genannte Leistungsspektrum, inklusive der darin enthaltenen Prozesse, vollständig und unter ganzheitlicher Mitwirkung (Erfüllung aller Mitwirkungspflichten aus IX. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS) des Auftragsgebers realisiert wird.
f) Wenn der Auftraggeber seine Privilegien aus dem Versprechen ausgeübt hat, tritt folgendes in Wirkung:
– Dem Auftraggeber wird ein Sonderkündigungsrecht zum Ende der initialen Vertragslaufzeit eingeräumt, wenn er die Zusammenarbeit beenden möchte.
– Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die monatliche Betreuungsgebühr für jeden weiteren Monat zu erlassen, bis das durch das Versprechen zugesicherte Ergebnis eingetroffen ist. In dieser Zeit kann die Zusammenarbeit in beidseitigem Einverständnis jederzeit beendet werden.
– Wenn das versprochene Ergebnis eingetroffen ist, wird ab dem folgenden Monat wieder die ursprünglich vereinbarte Betreuungspauschale berechnet.
– Ein Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Zahlungen besteht in keinem Fall.
4. Die vertraglich geschuldete Leistung ist frei von Rechtsmängeln, sofern ein Dritter diesbezüglich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland keine Ansprüche gegen den Auftraggeber geltend machen kann. Die Freiheit von Rechten Dritter in Bezug auf andere Staaten schuldet Clementine Media nur dann, wenn wir dies schriftlich bestätigt haben.
5. Nachträgliche Änderungen oder Anpassungen der von Clementine Media geschuldeten Leistung sind zulässig, sofern sie handelsüblich oder technisch erforderlich sind und den Auftraggeber nicht unzumutbar belasten.
6. Der Auftraggeber teilt Clementine Media mit, welche Anforderungen die zu erstellenden Inhalte zu erfüllen haben. Dabei sind sich die Parteien einig, dass Clementine Media kreative Freiheit hinsichtlich der Umsetzung der Anforderungen des Auftraggebers zusteht. Die Einzelheiten sind der Auftragsbestätigung von Clementine Media zu entnehmen.
7. Der Auftraggeber hat einen Anspruch auf zwei Korrekturschleifen hinsichtlich der Erstellung und Bearbeitung von Inhalten. Eine Neuerstellung findet jedoch in keinem Fall statt. Weitere Änderungen sind kostenpflichtig. Der Auftraggeber wird über voraussichtlich anfallende Mehrkosten informiert.
8. Clementine Media wird den Auftraggeber nicht in rechtlicher Hinsicht beraten. Den Parteien ist bekannt, dass Clementine Media keine Rechtsdienstleistungen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) übernehmen darf.
9. Die Entscheidung zur Durchführung und der Versand der Kampagnen sowie die Nutzung der von dem Auftragnehmer bereitgestellten Inhalte oder technischen Hilfestellungen erfolgt allein in der Verantwortung des Kunden. Clementine Media übernimmt keine Haftung für Schäden oder Nachteile, die aus der Durchführung einer Kampagne resultieren.
V. VERTRAGSLAUFZEIT, KÜNDIGUNG
1. Die Vertragslaufzeit, Kündigungsfristen sowie Vertragsverlängerungen stehen verbindlich in unserem jeweiligen Angebot. Der Beginn der Kündigungsfrist richtet sich nach dem Startzeitpunkt der Betreuung sowie der Vertragslaufzeit, die im Angebot steht.
2. Eine Kündigung hat zumindest durch E-Mail an info@clementine-media.de zu erfolgen. Das Aussprechen eines mündlichen Kündigungswunsches ist nicht ausreichend.
3. Clementine Media wird sämtliche für den Auftraggeber eingerichtete Landingpages, Werbekonten etc. nach Vertragsbeendigung offline nehmen und archivieren, sofern der Kunde nicht in eine längere Speicherdauer eingewilligt hat.
4. Der Vertrag wird nicht durch das Abschalten einer Kampagne oder den Verzicht auf eine Betreuung gekündigt, sondern läuft bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit weiter und verlängert sich, wenn der Auftraggeber nicht fristgerecht kündigt, auch gemäß der im Angebot vereinbarten Konditionen.
5. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist, läuft der Vertrag bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit noch weiter. Der Auftraggeber bleibt zur Vergütung verpflichtet, auch wenn ggf. keine Betreuung mehr gewünscht ist.
6. In Einzelfällen hat der Auftraggeber die Möglichkeit, sich ungenutzte Monatskontingente der Betreuung zu speichern und bei einem erneuten Vertragsabschluss einzusetzen. Ein Recht darauf besteht für den Auftraggeber nicht, es wird von Clementine Media in Einzelfällen aus Kulanz eingeräumt. Nur nicht angebrochene Monate können als Kontingent gespeichert werden. Kontingente können maximal für 12 Monate gespeichert werden.
7. Die Rohdaten erstellter Inhalte verbleiben bei Clementine Media und müssen nicht herausgegeben werden. Sie werden maximal 6 Monate lang ab dem Erstellungsdatum aufbewahrt.
VI. LEISTUNGSFRIST, HÖHERE GEWALT UND RÜCKTRITTSRECHT
1. Vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im Einzelfall handelt es sich bei etwaig mitgeteilten Fristen zur Leistungserbringung um ungefähre Angaben.
2. Der Beginn einer vereinbarten Frist zur Leistungserbringung setzt die Erbringung sämtlicher Mitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus.
3. Eine vereinbarte Frist zur Leistungserbringung beginnt im Falle der Vereinbarung einer Vorleistungspflicht des Auftraggebers, wie beispielsweise dem Leisten einer Anzahlung, nicht, bevor der Auftraggeber die ihn treffenden Vorleistungspflichten erfüllt hat.
4. Clementine Media steht die Einrede des nicht erfüllten Vertrages zu.
5. Die Frist zur Leistungserbringung verlängert sich im Falle höherer Gewalt (force majeure) angemessen. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Fälle, in denen das Vorliegen eines Falles höherer Gewalt sowie dessen Dauer keinen Einfluss auf den Zeitraum der Leistungserbringung haben. Bei der Bemessung der angemessenen Verlängerung der Frist zur Leistungserbringung sind die Dauer des Hindernisses und eine angemessene Anlaufzeit zu berücksichtigen. Als Fälle höherer Gewalt gelten auch zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unvorhersehbare Ereignisse, wie Pandemien, Epidemien, Energie- und Rohstoffknappheit, Streiks, Aussperrungen, behördliche Maßnahmen, terroristische Anschläge und Krieg. Clementine Media wird den Auftraggeber unverzüglich über das Vorliegen höherer Gewalt sowie das voraussichtliche Ende dieses Umstandes informieren. Dauert der Zustand höherer Gewalt ununterbrochen mehr als drei Monate an oder verlängert sich der Leistungstermin aufgrund mehrerer Umstände höherer Gewalt um mehr als vier Monate, so sind sowohl der Auftraggeber als auch Clementine Media zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Falle der höheren Gewalt ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und weiteren Ansprüchen ausgeschlossen. Die Pflicht zur Gegenleistung entfällt, bereits geleistete Anzahlungen werden zurückerstattet. Die Regelungen dieser Ziffer gelten entsprechend, sofern die Umstände bei einem Unterlieferanten eintreten und sich auf die Belieferung an Clementine Media auswirken.
6. Schadensersatzansprüche infolge der Nichteinhaltung der Frist zur Leistungserbringung richten sich nach VIII. Haftung.
VII. PREISE, VERGÜTUNG, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1. Die Höhe unserer Vergütung, der Zeitpunkt der Rechnungsstellung sowie die Zahlungsbedingungen richten sich nach dem Angebot.
2. Unsere Preise bzw. unsere Vergütung, sowie etwaige Spesen (z.B. Fahrtkosten) richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere nach unserem Angebot. Sämtliche Preise sind Netto-Preise und verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
3. Werbekosten und Kosten für zusätzliche Software werden direkt mit dem Anbieter abgerechnet und sind nicht Teil unserer Angebote.
4. Sollte der Auftraggeber nicht über die notwendige Infrastruktur verfügen, behält sich Clementine Media das Recht vor, die Werbeanzeigen über eigene Werbekonten zu schalten und die Werbekosten mit dem Auftraggeber pauschal, monatlich im Voraus abzurechnen. Eine Rückzahlung ist ausgeschlossen.
5. Sollten zusätzliche Arbeiten anfallen, die außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs liegen, werden wir den Auftraggeber darauf hinweisen. Die zusätzlichen Arbeiten werden mit 114 € zzgl. MwSt. pro Stunde abgerechnet.
6. Zahlungen sind vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung sofort ab Gefahrübergang/Leistungserbringung rein netto fällig. Zahlungen sind am Sitz von Clementine Media in Crailsheim zu leisten. Kosten und Risiko der Zahlung gehen zulasten des Auftraggebers.
7. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behalten wir uns vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
8. Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Clementine Media in Verzug, ist die gesamte restliche Vergütung bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig. Clementine Media ist zudem berechtigt, die Leistungen einzustellen und den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
9. Der Abzug von Skonto bedarf der gesonderten Vereinbarung im Einzelfall.
10. Die Betreuungspauschale ist bei einer Anpassung der Kampagne nicht nur in dem Zeitraum fällig, in dem diese aktiv beworben wird, sondern auch in dem Zeitraum, in dem Clementine Media die nötige Kampagne vorbereitet.
11. Werden im Rahmen der Vertragserfüllung Foto- oder Videoshootings durchgeführt und verschiebt der Auftraggeber das Foto- oder Videoshooting, hat er ab der zweiten Absage eine Pauschale i.H.v. 500,00 EUR brutto zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt unbenommen, nachzuweisen, dass ein niedriger oder gar kein Schaden eingetreten ist.
12. Wir sind trotz anderslautender Bestimmungen berechtigt, Zahlungen des Auftraggebers zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind Kosten und Zinsen entstanden, können wir die Zahlung auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung verrechnen.
VIII. HAFTUNG
1. Clementine Media haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen im Falle der schuldhaften Pflichtverletzung für alle Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
2. Clementine Media haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen im Falle der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, wenn Clementine Media wesentliche Vertragspflichten nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, die zur Erreichung des mit dem Vertrag verbundenen Zwecks zwingend erforderlich sind und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen darf.
3. Clementine Media haftet für die grob fahrlässige und vorsätzliche Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten.
4. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
5. Soweit unsere Haftung aufgrund der vorangegangenen Ziffern beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, einschließlich unserer Arbeitnehmer und Mitarbeiter.
6. Clementine Media haftet nicht für Hackerangriffe auf die Werbekonten oder von Clementine Media erstellten Landingpages und möglicherweise entstandene Schäden.
7. Clementine Media haftet nicht für die Sperrung eines Werbekontos oder Social-Media Profilen durch den Betreiber eines sozialen Netzwerkes und möglicherweise entstandene Schäden.
8. Clementine Media trägt keine Haftung für das Ausbleiben eines Erfolgs bei der Mitarbeitergewinnung. Der Auftraggeber ist daher auch zur Vergütung verpflichtet, wenn die Mitarbeitergewinnung keinen Erfolg hat.
9. Clementine Media haftet nicht für die Qualität einer Bewerbung beziehungsweise der Qualifizierung eines Kandidaten.
IX. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
1. Der Auftraggeber wird Clementine Media bei Erfüllung sämtlicher Leistungen unterstützen und dabei insbesondere alle Informationen zur Verfügung stellen.
2. Der Auftraggeber muss an mindestens einem vereinbarten Besprechungstermin pro Monat, mit seinem von Clementine Media zugewiesenen Ansprechpartner, teilnehmen.
3. Der Auftraggeber wird Clementine Media Zugang zu zum Beispiel Webseiten, Social-Media Konten etc. gewähren, die zur Erfüllung des Vertrages erforderlich sind, und die Zugangsdaten bereitstellen.
4. Vom Auftragnehmer angeforderte Inhalte, Daten, Fragebögen, Analysen und Bildmaterialien, die zur Erfüllung des Vertrages erforderlich sind, müssen vom Auftraggeber rechtzeitig zur Verfügung gestellt und vollständig sowie sorgfältig bearbeitet werden. Der Auftraggeber sichert zu, dass die Unterlagen nicht gegen Rechte Dritter verstoßen. Clementine Media ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen.
5. Die Auswahl der Inhalte obliegt ausschließlich dem Auftraggeber. Clementine Media wird den Auftraggeber rechtlich und steuerlich nicht zum Inhalt beraten und die Richtigkeit des vom Auftraggeber vorgegebenen Inhalts nicht prüfen.
6. Der Auftraggeber wird von Clementine Media erstellte Inhalte (Kampagnen, Texte, Grafiken, usw.) zur Veröffentlichung freigeben. Mit Übermittlung der Fertigstellungsanzeige an den Auftraggeber hat dieser innerhalb einer Frist von fünf Arbeitstagen die Leistungen von Clementine Media abzunehmen. Wird die Abnahme binnen dieser Frist nicht erteilt, gelten die Leistungen nach Ablauf der Frist als abgenommen. Die Abnahme erfolgt auch konkludent durch Verwendung der von uns erstellten Inhalte.
7. Der Auftraggeber wird während des aktiven Betreuungszeitraums nicht in solche Aufgaben eingreifen, die in den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang des Auftragnehmers fallen, insbesondere die Anpassung von Kampagnen, die Veröffentlichung eigener Inhalte auf einem vom Auftragnehmer betreuten Profil oder das Eingreifen in die vom Auftraggeber geführte Kommunikation mit potenziellen Bewerbern.
8. Der Auftraggeber wird vom Auftragnehmer bereitgestellte Systeme nutzen und den Status von Bewerbern einpflegen. Dies dient als Feedback zur Optimierung der Recruiting-Maßnahmen.
X. LEISTUNGSERBRINGUNG DURCH SUBUNTERNEHMER
Clementine Media ist berechtigt, Leistungen durch Dritte zu erbringen.
XI. GEHEIMHALTUNG
1. „Vertrauliche Informationen" sind alle der jeweils anderen Partei zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen über Geschäftsvorgänge der betroffenen anderen Partei, insbesondere, jedoch nicht ausschließlich Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Bilder, Videos und sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Auftraggebers oder mit dem Auftraggeber verbundener Unternehmen.
2. Beide Parteien verpflichten sich, über die jeweils andere Partei betreffende Vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung dieses Vertrages und den damit verfolgten Zweck zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrags fort.
3. Beide Parteien verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten, und/oder Dritten, die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Auch diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrags fort.
4. Die Geheimhaltungspflicht nach Ziff. 2 gilt nicht für Informationen,
– die der jeweils anderen Partei bei Abschluss des Vertrags bereits bekannt waren,
– die zum Zeitpunkt der Weitergabe durch Clementine Media bereits veröffentlicht waren, ohne dass dies von einer Verletzung der Vertraulichkeit durch die jeweils andere Partei herrührt,
– die die jeweils andere Partei ausdrücklich schriftlich zur Weitergabe freigegeben hat,
– die die jeweils andere Partei rechtmäßig und ohne die Vertraulichkeit betreffende Einschränkung aus anderen Quellen erhalten hat,
– die die jeweils andere Partei selbst ohne Zugang zu den Vertraulichen Informationen des Auftraggebers entwickelt hat,
– die aufgrund gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und/oder Veröffentlichungspflichten oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
XII. AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
1. Die Aufrechnung des Auftraggebers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
2. Für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gilt Ziff. 1 entsprechend.
XIII. ABTRETUNGSVERBOT
1. Der Auftraggeber darf Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung ganz oder teilweise auf Dritte übertragen.
2. Ziff. 1 gilt nicht für die Abtretung einer Entgeltforderung im Sinne von § 354a HGB.
XIV. DATENSCHUTZ
1. Wir verarbeiten unsere Daten auf der Grundlage der geltenden Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes. Die einzelnen Bestimmungen können unseren Datenschutzhinweisen für Auftraggeber entnommen werden.
2. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass sämtliche datenschutzrechtliche Gesetze eingehalten werden, sofern Beschäftigte des Auftraggebers fotografiert oder gefilmt werden. Clementine Media haftet insofern nicht und wird vom Auftraggeber von einer Haftung im Innenverhältnis freigestellt.
XV. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, ANWENDBARES RECHT
1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Auftrag des Auftraggebers ist Crailsheim.
2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand das für den Sitz von Clementine Media in Crailsheim, Deutschland, zuständige Gericht.
3. Clementine Media ist darüber hinaus berechtigt, den Auftraggeber an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
XVI. SCHRIFTFORM
Sämtliche Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie der Verzicht auf deren Geltung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch im Hinblick auf einen möglichen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
XVII. SALVATORISCHE KLAUSEL
1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder Teile einer Bestimmung unwirksam sein, berührt diese Unwirksamkeit nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder des Vertrags als Ganzes. In Kenntnis der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach eine salvatorische Klausel lediglich zu einer Beweislastumkehr führt, ist es jedoch der ausdrückliche Wille der Parteien, die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB unter allen Umständen aufrechtzuerhalten.
2. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung eine diese Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahekommende gültige und wirksame Regelung treffen, die sie vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn sie beim Abschluss dieses Vertrags die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der jeweiligen Regelung bedacht hätten.
3. Ziff. 1 und Ziff. 2 gelten im Falle einer Regelungslücke entsprechend.
Stand: Februar 2025